heißt Sie recht herzlich willkommen!
Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall haftet die Gegenseite (Unfallgegner und KFZ-Haftpflichtversicherung) dem Grunde nach vollständig und ist zur Zahlung verpflichtet.
Ich stehe Ihnen als Ihr unabhängiger, kompetenter KFZ-Gutachter und zuverlässiger Partner aus Berlin-Spandau zur Seite und bin für Sie an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden täglich erreichbar. Ich reagiere schnellstmöglich auf Ihre Anfragen und nehme Rücksicht bei der Wahl Ihres Terminwunsches (Termine auch am Wochenende und an Feiertagen möglich).
Nach einem eingetretenen Unfallschaden können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren und ich sage Ihnen völlig unverbindlich anhand der von Ihnen geschilderten Details und Information, wo in etwa die Reise hingeht.
Mit meinem mobilen Vor-Ort-Besichtigungs-Service komme ich im Schadenfall (Kfz Haftpflichtschaden - Sie tragen demnach keine Schuld) kostenfrei zu Ihnen Nachhause, zum Arbeitsplatz oder zu einem anderen beliebigen Treffpunkt - die Anfahrtskosten entfallen vollständig - ich berechne im Schadenfall im gesamten Einsatzgebiet keine Fahrtkosten!
Die KFZ-Gutachterkosten rechne ich im Haftpflichtschadenfall, nach vorheriger Abtretung, direkt mit der regulierungspflichtigen KFZ-Versicherung ab. Denn nach geltender Rechtsprechung gehören die Gutachterkosten zum Gesamtschaden und müssen von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
Unfälle erfolgreich meistern - wissen, worauf es im Schadenfall ankommt!
Sie hatten einen KFZ-Unfall in Berlin oder Brandenburg gehabt und benötigen umgehend schnelle und professionelle Hilfe bei der Regulierung Ihres Schadens?
Gerne stehe ich Ihnen hierfür mit meiner persönlichen und fachlichen Kompetenz zur Verfügung und helfe Ihnen von Anfang an, damit Sie die Ihnen zustehenden Schadenersatz-Ansprüche gegenüber dem Schädiger / dem Unfallgegner und dessen KFZ-Versicherung geltend machen können. Im Fall der Fälle erstelle ich für Sie, als qualifizierter und zuverlässiger KFZ-Gutachter aus Berlin-Spandau, ein stichhaltiges KFZ-Unfallgutachten, dass keine Fragen offen lässt. Hierbei fasse ich alle relevanten Informationen, die für eine zügige und unkomplizierte Schadenregulierung notwendig sind, zusammen.
Nach einem unverschuldeten KFZ-Unfall haben Sie nämlich gemäß § 249 BGB das Recht, einen freien, unabhängigen und qualifizierten KFZ-Gutachter Ihrer Wahl, mit der Erstellung eines Unfallgutachtens, zu beauftragen. Denn auch die KFZ-Gutachter-Kosten müssen nach derzeitiger Rechtsprechung ebenfalls von der gegnerischen KFZ-Versicherung vollständig übernommen werden.
Ihr KFZ-Gutachter - weisungsfrei und unabhängig!
Als unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro aus Berlin-Spandau lege ich besonderen Wert auf meine weisungsfreie und ungebundene Stellung. Aus diesem Grund verzichte ich bewusst auf vertragliche Vereinbarungen mit Versicherungsunternehmen oder Autohäusern. So stehe ich in keinerlei Interessenkonflikt und kann Ihnen die Neutralität in der Beratung bieten, die Sie im Schadenfall benötigen.
Schadenabwicklung - WER gibt die Richtung vor?
Bei der Schadenabwicklung sind einige Parteien involviert, die keinesfalls eine neutrale Stellung haben. Schnelle und unbürokratische Hilfe ist bei diesen Parteien die Devise und hat häufig den Hintergrund der eigenen finanziellen Interessen.
Eigeninteresse VersicherungDie KFZ-Versicherung verfolgt das Eigeninteresse Ausgaben für Schadenabwicklung in Grenzen zu halten. Ein legitimes Interesse, die Versicherung ist ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen, im Mittelpunkt stehen Gewinnziele und nicht die Interessen der Geschädigten. |
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Eigeninteresse Autohaus / KFZ-ReparaturbetriebAuch das Autohaus oder der KFZ-Reparaturbetrieb sind Wirtschaftsunternehmen mit dem Zweck, Gewinne zu erzielen. Der Logik nach kann es hier schwierig werden eine Empfehlung zu erhalten, die für Sie persönlich vorteilhaft ist, für den Reparaturbetrieb aber Nachteile mit sich bringt. |
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Sonstige ParteienIn der Schadenabwicklung werden Sie so manche Ratschläge von allen Seiten bekommen! Die Schlechten gilt es hierbei auszusortieren und die Guten zu verfolgen. Prüfen Sie stets ob neben der Hilfsbereitschaft auch ein Eigeninteresse verfolgt wird und achten Sie auf den fachlichen Hintergrund des Tippgebers. |
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Mein exellenter Service für Sie im Schadenfall!
Sie hatten einen Unfall und sind auf der Suche nach einem freien und unabhängigen KFZ-Gutachter aus Berlin-Spandau? Meine Dienstleistung ist optimal auf das Schwerpunktthema Unfall abgestimmt. Als KFZ-Gutachter aus Berlin-Spandau weis ich sehr genau worauf es ankommt und biete Ihnen den Service, den Sie als Unfallgeschädigte(r) benötigen. Mit meinem detaillierten KFZ-Unfallgutachten erhalten Sie alle relevanten Werte und Informationen als eine solide Ausgangsbasis für Ihre weiteren Planungen und Entscheidungen.
Meine Arbeit endet nicht, wie bei manch anderem KFZ-Gutachter, mit der Fertigstellung eines Gutachtens! Ich bin in der Regel jederzeit für Sie erreichbar und das auch zu ungewöhnlichen Zeiten.
Die Tricks der KFZ-Versicherungen!
KFZ-Versicherungen der Unfallgegner neigen grundsätzlich dazu Kosten einzusparen, Kosten die oft zu Lasten der Anspruchsteller bzw. der Geschädigten gehen. So werden beispielsweise interne KFZ-Gutachter eingeschaltet, die für die jeweils einzustehende KFZ-Versicherung arbeiten. Im Zuge der Begutachtung werden des Öfteren Unfallschäden nicht weiter beachtet oder falsch beurteilt. Bei der anschließenden Erstellung des KFZ-Unfallgutachtens werden kalkulationsrelevante Positionen nicht mit berücksichtigt und ortsübliche Stundenverrechnungssätze von versicherungsabhängigen KFZ-Werkstätten verwendet, die fernab von gut und böse sind.
Warum benötige ich einen KFZ-Gutachter?
Ein KFZ-Gutachter wird immer dann benötigt, wenn ein Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug neutral, unabhängig und weisungsfrei begutachtet werden soll. Unter Anderem wird ein KFZ Gutachter auch bei einer der folgenden aufgeführten Tätigkeiten benötigt:
✓ | Beweissicherung bei einem strittigen Unfallhergang, |
✓ | Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall, |
✓ | Wertgutachten zur Ermittlung des tatsächlichen Wertes eines Fahrzeuges, |
✓ | Lackgutachten zur Überprüfung der Qualität des Lackes, |
✓ | Technische Gutachten für Schlussfolgerungen von Schäden an technischen Bauteilen, |
✓ | Gebrauchtfahrzeugcheck zur Vermeidung von bösen Überraschungen, |
✓ | Reparaturbestätigung für den Nachweis einer sach-und fachgerechten Reparatur, |
✓ | Rechnungsprüfung, sind alle berechneten Positionen tatsächlich ausgeführt wurden. |
Warum sollte ich immer einen freien und unabhängigen KFZ-Gutachter beauftragen?
Ein freier und unabhängiger KFZ-Gutachter beurteilt die entstandenen Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug neutral und weisungsfrei. Dabei sichert der KFZ-Gutachter die Beweise und dokumentiert die Schäden mithilfe von Lichtbildern und EDV-Programmen. Beauftragte KFZ Gutachter der gegnerischen KFZ-Versicherungen hingegen begutachten den Unfallschaden am Fahrzeug des Geschädigten immer zugunsten der KFZ-Versicherungen. Die beiden Parteien (KFZ-Versicherung und der versicherungsinterne KFZ-Gutachter) stehen nämlich in einem Abhängigkeitsverhältnis, da die KFZ-Versicherung das Parteien KFZ-Unfallgutachten vom eigenen KFZ-Gutachter direkt bezahlt.
Wer kommt denn für die anfallenden KFZ-Gutachter-Kosten bei einem Haftpflichtschadenfall auf?
Bei einem unverschuldeten KFZ-Unfall muss grundsätzlich die KFZ-Versicherung vom Schädiger die Kosten des KFZ-Gutachters tragen, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Kosten für ein erstelltes KFZ-Unfallgutachten zum Gesamtschaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Muss ich bei Beauftragung zum KFZ-Gutachter fahren oder kommt dieser zu mir?
Einige KFZ-Gutachter sind der Auffassung, dass der Kunde zu Ihm kommen muss. Für mich gilt immer die Devise "der Kunde ist König". Somit entscheiden Sie, bei Auftragserteilung, wo ich hinzukommen habe.
Worauf sollte ich bei der Auswahl eines KFZ-Gutachters achten?
Die Begriffe "Sachverständiger" und "Gutachter" sind vom deutschen Recht her nicht geschützt, somit darf sich also jeder, der Sachverstand besitzt und einen gewissen Sachverhalt gut beurteilen kann, als Sachverständiger oder Gutachter betiteln. Jedoch sollten Sie bei Ihrer Auswahl stets darauf achten, dass der KFZ-Gutachter mindestens über eine abgeschlossene Ausbildung zum KFZ Meister oder Ingenieur verfügt. Des Weiteren sollte der KFZ-Gutachter eine entsprechende Ausbildung zum Sachverständigen nachweisen können. Weitere wichtige Kriterien für die Auswahl eines geeigneten KFZ-Gutachters wären Mitgliedschaften in sogenannten Sachverständigen- und oder Gutachter-Verbänden, hierbei wird die besondere Sachkunde sorgfältig geprüft. Diese Art der Verbände bieten für Ihre Mitglieder weiterbildende Zertifizierungsmöglichkeiten an.
Welche Schadenersatzansprüche stehen mir eigentlich von der gegnerischen KFZ-Versicherung zu?
Abschleppkosten:
Fahrzeugverbringung zu Ihrer Werkstatt oder zum Schrottplatz bei Fahruntüchtigkeit Ihres Fahrzeuges nach einem KFZ-Unfall.
Kostenpauschale / Aufwandsentschädigung:
Kosten für Aufwendungen, wie Schreibarbeiten, Porto und die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen KFZ-Versicherung sind pauschal zu erstatten.
Reparaturkosten:
Im Falle eines Reparaturschadens für das unfallbeschädigte KFZ oder KRAD.
Reparaturdauer:
Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung pro ausfallbedingten Tag bei tatsächlich angefallener Reparatur.
Totalschaden:
Statt Schadenersatz gibt es Geldersatz. Die KFZ-Versicherung muss die Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des unfallbeschädigten Fahrzeuges bezahlen.
Wiederbeschaffungsdauer:
Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung pro Tag; in der Regel 14 Kalendertage.
Wertminderung:
Fahrzeuge mit einen Unfallschaden sind in der Regel weniger Wert als Fahrzeuge ohne Unfallschäden.
KFZ-Gutachter-Kosten:
Kosten die für die Begutachtung und KFZ-Unfallgutachten-Erstellung des verunfallten Fahrzeuges entstehen.
Rechtsanwaltskosten:
Zur Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche gegenüber der KFZ-Versicherung Ihres Unfallgegners.
Die KFZ-Versicherung meines Unfallgegners möchte gerne Ihren eigenen KFZ-Gutachter vorbeischicken! Wäre dies ratsam?
Die Geschädigten sind immer gut beraten, wenn diese auf die Einschaltung eines freien, unabhängigen und qualifizierten KFZ-Gutachters bestehen. KFZ-Gutachter von KFZ-Versicherungsgesellschaften arbeiten nämlich für die jeweils einzustehende KFZ-Versicherung, die den Schadenersatz letztlich zu leisten hat. Geschädigte sollten daher in jedem Fall einen KFZ Gutachter des Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass sämtliche Kosten im KFZ-Unfallgutachten, neben den Reparaturkosten, mit einbezogen werden, wie beispielsweise die zustehende Wertminderung und der Nutzungsausfall pro schadenbedingten Ausfalltag.
Reicht es nicht aus, wenn ich mein Fahrzeug in eine KFZ-Werkstatt meines Vertrauens bringe?
Geschädigte, die sich nur auf den Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt verlassen, erleben des Öfteren böse Überraschungen. Kostenvoranschläge haben später vor Gericht generell keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlen nämlich die Aussagen bezüglich der Wertminderung oder bei Totalschaden der Restwert. Erst der KFZ-Gutachter kann eindeutig erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich minimalen Unfallschaden tragende Teile oder Aggregate beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick recht erheblichen Schaden die Reparaturkosten gering. In jedem Fall aber kommt der Geschädigte bei Einschaltung eines freien, unabhängigen und erfahrenen KFZ-Gutachters am Besten bei weck.
Habe ich immer das Recht, einen freien und unabhängigen KFZ-Gutachter zu beauftragen?
Das recht auf einen freien und unabhängigen KFZ-Gutachter bestehlt grundsätzlich nur bei Eintritt eines KFZ-Haftpflichtschadenfalls. Wenn bei Ihnen jedoch ein KFZ-Kaskoschadenfall eingetreten ist, sollten Sie zuerst mit Ihrer KFZ-Versicherung Rücksprache halten, ob Sie selbst einen freien, unabhängigen und qualifizierten KFZ-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen dürfen.
Was Ihr KFZ-Gutachter noch so für Sie tut!
Neben der Erstellung von Unfall-, Schaden- und weiteren KFZ-Gutachten, wie beispielsweise Wert-, Lack- und technischen Gutachten bietet Ihr KFZ-Gutachter aus Berlin-Spandau Beweissicherungen, Rechnungs-, Reparatur- und Gutachten-Prüfungen, sowie Fahrzeugbewertungen, Fahrzeug-Checks, Reparaturbegleitungen, Restwertermittlungen und viele weitere Dienstleistungen rund um das KFZ an.
Warum ist eine Sicherung der Beweise bereits am Unfallort so wichtig?
➢ | Der Unfallgegner kann eventuelle Vorschäden aus einem anderen Verkehrsunfall nicht bei Ihrer KFZ Versicherung geltend machen, |
➢ | Eine vor Ort Beweissicherung gibt oftmals Auskunft darüber, wie die beteiligten Fahrzeuge zueinander gestanden haben (Unfallanalyse), |
➢ | Mit aller Wahrscheinlichkeit sind Lackspuren vom Fahrzeug des Unfallgegners an Ihrem Fahrzeug ersichtlich, |
➢ | Eventuell vorhandene Bremsspuren oder ausgetretene Flüssigkeiten können die Unfallursache besser begründen bzw. beschreiben, |
➢ | Die amtlichen Kennzeichen der involvierten Fahrzeuge können anhand von Lichtbildern kenntlich gemacht werden, |
➢ | Aufgrund von Notizen aller Beteiligten kann der Unfallgegner im Nachhinein nicht irgendwelche Scheinzeugen bringen, |
➢ | Bei Eintritt eines KFZ Haftpflichtschadenfalls hat ein Rechtsanwalt aufgrund einer vor Ort Beweissicherung bessere Argumentationsmöglichkeiten, |
➢ | Falschaussagen vom Unfallgegner oder von Zeugen können besser überprüft werden. |
Nach der Beauftragung erfolgt die Besichtigung / Begutachtung Ihres unfallbeschädigten Fahrzeuges.
Dabei spielt es für mich grundsätzlich keine Rolle, wo Ihr verunfalltes Fahrzeug steht. Nach einer vorherigen Terminabsprache, komme ich dort hin, wie es Ihnen zeitlich am Besten passt. Egal ob bei Ihnen zuhause oder bei Ihrer Arbeitsstelle oder in der KFZ Werkstatt Ihres Vertrauens. Ich bin flexibel und arbeite sehr professionell, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Wonach wird bei einem KFZ-Unfallgutachten unterschieden?
KFZ Unfallgutachten werden zunächst in drei Kategorien untergegliedert, nämlich in KFZ Haftpflichtschäden, KFZ Kaskoschäden und KFZ Kurzgutachten. Bei einem KFZ Haftpflichtschadenfall muss die eintrittspflichtige KFZ Versicherung vom Unfallgegner sämtliche Schadenersatzansprüche tragen. Wohingegen bei einem KFZ Kaskoschaden die eigene KFZ Versicherung für alle Kosten aufkommt. Ein KFZ Kurzgutachten ist eine Art Kostenvoranschlag, welches bei Bagatellschäden Anwendung findet.
Bei einer Fahrzeugbewertung werden alle dem Wert beeinflussenden Faktoren bzw. Zustände eines KFZ's oder KRAD's in einem Wertgutachten zusammengetragen und fotodokumentiert. Ein Wertgutachten dient generell als Nachweis bei einem Fahrzeugdiebstahl, bei Rückgabe eines Leasingfahrzeugs, für das Finanzamt oder wenn ein Firmenwagen privat übernommen wird.
Eine Lackschichtmessung beinhaltet eine komplette Messung aller am Fahrzeug befindlichen Karosserieteile, sowie einer Inaugenscheinnahme der montierten Anbauteile, wie die Stoßfänger usw. Auch hier werden alle Ergebnisse in einem Gutachten (Lackgutachten) zusammengetragen und fotodokumentiert. Die Vorteile bei einer solchen Messung sind zum einen zur Aufspürung von unfallbedingten Vorschäden oder versteckten Mängeln und zum anderen für die Wertsteigerung eines Fahrzeuges, sinnvoll.
Technische Gutachten dienen in der Regel zur Aufklärung von Aggregatschäden, Diebstahlschäden, fehlerhaften Instandsetzungen oder Lackierungsmängeln. Demzufolge wird Schritt für Schritt untersucht, inwieweit und wodurch der resultierende Schaden bzw. Mangel entstanden ist. Hierfür sind meistens ingenieurstechnische Kenntnisse erforderlich.
In Anbetracht einer Gebrauchtfahrzeuganschaffung ist es immer ratsam einen KFZ Sachverständigen mit der Überprüfung des Gebrauchtfahrzeugs zu beauftragen. Hierbei können oftmals schwerwiegende Probleme rechtzeitig aufgespürt und abgeklärt werden. Das jeweilige Fahrzeug wird dabei möglichst genau auf versteckte technische und optische Mängel untersucht.
Wenn Sie ihr Fahrzeug sach- und fachgerecht instandgesetzt haben, besteht die Möglichkeit die Reparatur durch einen KFZ Sachverständigen bestätigen zu lassen. Somit ist Ihr Fahrzeug bei einem erneuten Unfallschaden wieder gleichgestellt mit einem Fahrzeug, welches bisher keinen Unfallschaden erlitten hat. Bei einem Haftpflichtschadenfall trägt in aller Regel die KFZ Versicherung Ihres Unfallgegners die Kosten einer solchen Bestätigung. Eine einheitliche Rechtsprechung hierfür gibt es jedoch derzeit nicht.
Nach einer erfolgten Reparatur, durch eine KFZ Werkstatt, des zuvor beschädigten Fahrzeuges, erhalten Sie in aller Regel eine abschließende Rechnung als Nachweis. Des Öfteren kommt es jedoch vor, dass berechnete Positionen in der Rechnung aufgeführt werden, die aber nicht am Fahrzeug durchgeführt worden sind. Für einen Laien ist dieses jedoch oft nicht ersichtlich. Anhand einer Rechnungsprüfung durch einen KFZ Sachverständigen, kann somit nachgeprüft werden, in wie weit tatsächlich durchgeführte Arbeiten ausgeführt worden sind oder ob auch in der Rechnung die aufgeführten Ersatzteile bzw. Neuteile verbaut wurden.